Rückgabe/ Haftung

(1) Der Mieter trägt die Verantwortung für die gemieteten Mehrwegbecher von der Übernahme bis zur Rücknahme.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und Beschädigungen sowie starke Verschmutzungen zu vermeiden. Werden die Mehrwegbecher  außergewöhnlich (hauptsächlich Zigaretten, Kaugummi) stark verschmutzt retourniert, so behält sich der Vermieter das Recht vor, die zusätzlichen Reinigungskosten an den Mieter weiter zu verrechnen. Sollte es durch Reinigung nicht mehr möglich sein die Ware in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, so wird der Wiederbeschaffungspreis des Mietgutes verrechnet.
(3) Die vollständige- und lückenlose Abnahmekontrolle sowie exakte Bruch- und Verlustmengen können erst in den Geschäftsräumlichkeiten des Vermieters nach erfolgtem Reinigungsprozess eruiert werden. Die Rücknahme erfolgt daher grundsätzlich unter Vorbehalt der Vollständigkeit und Unversehrtheit. Der Preis für Fehl- und Bruchmengen sowie beschädigte Gegenstände ist wie folgt kalkuliert: Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten (90 Cent pro Becher) zuzüglich allfälliger Nebenkosten abzüglich Endreinigung und Mietpreis. Der Mieter bleibt zusätzlich verpflichtet, den vereinbarten Mietpreis lt. aktueller Preisliste weiter bis zur Wiederbeschaffung zu entrichten.
(4) Die gesamte Ware bleibt zu jeder Zeit Eigentum des Vermieters und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
(5) Kostenlose Stornierungen von Bestellungen bzw. von Aufträgen können bis 14 Tage vor Anlieferung/Selbstabholung durchgeführt werden.
(6) Benutzte Becher sind unbedingt kühl zu lagern und vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen.

(7) Die Rückgabe der Becher hat spätestens 48 Stunden nach der Veranstaltung zu erfolgen. Bei späterer Rückgabe wird der Verlustpreis von 90 Cent inkl. USt in Rechnung gestellt.

(8) Die Mehrwegbecher müssen bei der Abholung wieder in den Transportboxen bereitgestellt werden. 

(9) Es werden 45€ inkl. USt bei Verlust der Transportbox berechnet.